Zuchttauglichkeits-anforderungen

Zuchttauglichkeits-anforderungen

Bolonka Zwetna

Pflicht-Untersuchungen
Patella, Gentest PRA, ECVO Augen (DOK) inkl. Gonioskopie, Dilution, DNA Merle*

Empfohlene-Untersuchungen

DNA Profil, Furnishing, Gentest DLA,
Erläuterungen:
  • Dilution d/d-Hunde („blaue“ Bolonkas) bekommen eine ZTP, müssen aber vor jeder Belegung einem
    Zuchtwart vorgestellt werden wegen der CDA(siehe Legende).
  • Gonioskopie Die DOK-Augenuntersuchung inkl. Gonioskopie ist für die ZTP einmalig Pflicht.
    Empfohlen ist eine Wiederholung nach drei Jahren.
  • DNA Merle Alle Hunde, welche in den Ahnentafeln fehlende Farbangaben haben, müssen
    zwingend einen Merletest vorweisen. Ebenso selbstverständlich alle Hunde mit
    Register Papieren oder unvollständigen Ahnentafeln. Lediglich, wenn
    nachgewiesen werden kann, dass keine Merlevorfahren da sind, kann auf den
    Test verzichtet werden. Beim Bolonka ist die Merlezucht verboten.
    Ein Merlebolonka erhält keine ZTP
  • Gentest DLA zur Risikobewertung Juvenile Cellulitis
  • Seit 20.10.14 werden Bolonkas nur noch mit Reibevorbiss zuchttauglich geschrieben. Diese dürfen
    allerdings nur mit einem Bolonka mit Scherengebiss verpaart werden. Bolonkas mit ZTP vor diesem
    Stichtag genießen Bestandsschutz, allerdings gilt hier ebenfalls: Vorbiss nur mit Schere verpaaren!